Abwicklung der Aufgaben für die Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes NRW: Finanzielle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen, Personaleinsatz, Berichtswesen
Beratung und Begleitung der Leitungsgremien und der Kindertageseinrichtungen in allen finanziellen und verwaltungstechnischen Aufgaben: Aufstellung, Überwachung und Abschluss der Haushaltspläne der Kindertageseinrichtungen Beantragung von Drittmitteln, Erstellung von Verwendungsnachweisen
Betreuung der Bundes-, Landes- und Kommunalen Projekte: U3-Ausbau, Integration, Sprachförderung