Die Verwaltungsleitung des Kreiskirchenamtes

Die Verwaltungsleitung ist für die Wahrnehmung der Aufgaben des Kreiskirchenamtes verantwortlich. Sie berät die Gremien der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises, erarbeitet Grundlagen für Entscheidungen und vertritt Kirchenkreis und Kirchengemeinden in laufenden Angelegenheiten.

Die Leitung des Kreiskirchenamtes wird von einer Verwaltungsleiterin oder einem Verwaltungsleiter wahrgenommen. Hierbei wird sie oder er von einer Assistenz unterstützt. Während ihrer oder seiner Abwesenheit wird die Verwaltungsleiterin oder der Verwaltungsleiter zurzeit durch die Leitung der Finanzabteilung vertreten.

Neben der Gesamtleitung ist die Verwaltungsleitung grundsätzlich für die Begleitung der kirchlichen Gremien und die Vertretung des Kreiskirchenamtes in der Öffentlichkeit zuständig.